Sie sind hier: Startseite Entsorgung & Umwelt
Der Gesetzgeber schreibt vor
Und wir halten uns zu 110% an dieses Gesetzt: Auszug aus dem Batterie-Entsorgungs-Gesetz: Batterien dürfen nicht in den Hausmüll gegeben werden. Sie sind zur Rückgabe gebrauchter Batterien als Endverbraucher gesetzlich verpflichtet. Sie können Batterien nach Gebrauch zum Beispiel in kommunalen Sammelstellen oder im Handel unentgeltlich zurückgegeben werden. Sie können Batterien auch per Post oder Paketdienst an uns zurücksenden. Batterien oder Akkus, die Schadstoffe enthalten, sind mit dem Symbol einer durchgekreuzten Mülltonne gekennzeichnet. In der Nähe des Mülltonnensymbols befindet sich die chemische Bezeichnung des Schadstoffes. Cd steht für Cadmium, Pb für Blei und Hg für Quecksilber.